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Allgemeines zum Praxisablauf

Telefonische Anmeldung

Sie vereinbaren zunächst telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch. Dabei geben Sie uns bitte schon einen kurzen Überblick über die Probleme ihres Kindes/Jugendlichen. Anhand dieser Information können wir über die Dringlichkeit zur Erstvorstellung entscheiden. Sie erhalten dann einen Termin, zu dem in jedem Fall das Kind/der Jugendliche mitkommt sowie mindestens ein Sorgeberechtigter.

Üblicherweise beträgt die Wartezeit bis zum Erstgespräch einige Wochen, manchmal auch etwas länger. Wir versuchen, die Wartezeit innerhalb unserer Möglichkeiten so kurz wie möglich für Sie zu halten. Da wir uns gerne ausreichend Zeit für Sie nehmen möchten, kann es insbesondere zu bestimmten Zeiten (z.B. zum Schuljahresende) auch zu längeren Wartezeiten kommen. Notfälle (z.B. akute Suizidalität, akute Psychosen o.ä.) werden bevorzugt behandelt und können meist innerhalb weniger Tage einen Termin erhalten. Wir entscheiden im Einzelfall, wobei es sich um einen psychiatrischen Notfall handelt.

Bitte kommen Sie nur mit einem zuvor vereinbarten Termin in unsere Praxis. Ohne Termin können wir Ihnen keine unmittelbare Behandlung anbieten.

1. Termin

Im Erstgespräch haben Sie dann die Möglichkeit, ausführlich über die Probleme ihres Kindes/Jugendlichen zu sprechen.

Zur Vorbereitung auf diesen Termin empfehlen wir Ihnen unsere Checkliste für das Erstgespräch.

Untersuchung

Meist werden dann mehrere Folgetermine für eine weitergehende diagnostische Einschätzung vereinbart. Diese finden üblicherweise mit dem Kind/Jugendlichen alleine bei einem der sozialpsychiatrischen Mitarbeiter der Praxis statt.

Nach Abschluss der gesamten Diagnostik besprechen wir mit den Eltern sowie dem Kind/Jugendlichen gemeinsam ausführlich die Befunde. Wenn nötig werden hierbei weitere therapeutische Maßnahmen empfohlen und vereinbart.

Behandlung

Eine psychiatrische Weiterbehandlung (z.B. medikamentös) und/oder eine Psychotherapie kann je nach Indikation und Motivation in unserer Praxis durchgeführt werden. Unsere Therapieplätze vergeben wir nach Warteliste und Dringlichkeit.

Kosten

Die meisten unserer diagnostischen und therapeutischen Leistungen werden von ihrer Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie dafür die Versicherungskarte Ihres Kindes/Jugendlichen zum Erstgespräch mit.

Das Erstellen gutachterlicher Stellungnahmen (beispielsweise Stellungnahmen nach §35a SGB VIII fürs Jugendamt) sowie ausführlicher Befundberichte für die Eltern ist allerdings grundsätzlich nicht über die Krankenkassen abzurechnen. Sie können entsprechende Leistungen bei uns in Auftrag geben. Wir stellen Ihnen diese dann privat gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Diese Kosten sind nicht erstattungsfähig durch die Krankenkassen.

Gutachten

Für familiengerichtliche Gutachten (Sorgerecht, Umgangsrecht) stehen wir in der Regel nicht zur Verfügung.